Aufhebungsvertrag
1. Wissenswertes zum Aufhebungsvertrag
2. Vorteile und Tücken eines Aufhebungsvertrages
3. Hilfe durch den Fachanwalt
Wissenswertes zum Aufhebungsvertrag
Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Neben mehreren alternativen Möglichkeiten zur Beendigung eines Arbeitsvertrages gibt es den Aufhebungsvertrag und er ist die einzige Maßnahme ein unbefristetes Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu lösen. Vom Standpunkt der Agentur für Arbeit aus, ist genau diese Einvernehmlichkeit das Hauptproblem, da der Arbeitnehmer deswegen seine Arbeitslosigkeit selbst verschuldet, erhält er dafür eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld.
Der Aufhebungsvertrag macht also nur dann Sinn, falls unmittelbar eine neue Stelle angetreten wird und infolgedessen der Anspruch auf Arbeitslosengeld ohnehin entfällt oder der Aufhebungsvertrag so gestaltet wird, dass er keine Sperre des Arbeitslosengeldes bewirkt. Das ist allein dann der Fall, wenn der Aufhebungsvertrag die Kündigungsfrist einhält und der Arbeitgeber zuvor eine betriebs- oder personenbedingte Kündigung mit Bestimmtheit in Aussicht gestellt hat.
Vorteile und Tücken eines Aufhebungsvertrages
Die Gewinne des Aufhebungsvertrages finden sich ohne Zweifel signifikant auf Seiten des Arbeitgebers. Er umgeht mit diesem Aufhebungsvertrag, die mit einer betriebsbedingten Kündigung verbundenen arbeitsrechtlichen Risiken und nicht zuletzt die damit auch nebenher einhergehenden Kosten.
Nahezu gleich liegt die Sache, wenn der Mitarbeiter aufgrund einer Verfehlung, Grund zu einer ordentlichen oder gar außerordentlichen Kündigung gegeben hat, denn dann ist der Aufhebungsvertrag eine subtile Lösung. Kann es doch zweifellos im Interesse des Beschäftigten liegen, der Bewertung seiner Verfehlung durch ein Arbeitsgericht zu entkommen.
Da jedoch normalerweise die Vorteile eines Aufhebungsvertrages meist auf Arbeitgeberseite liegen, hat der Arbeitnehmer fürs erste wenig Interesse, sich darauf einzulassen. Eben darum sind Aufhebungsverträge meist mit einem Abfindungsangebot sowie der Bereitschaft ein überdurchschnittlich gutes Arbeitszeugnis auszustellen verknüpft.
Dennoch sollten Arbeitnehmer sich ausnahmslos eine Bedenkzeit fordern und einen Aufhebungsvertrag keineswegs sofort unterzeichnen. Weil, sofort wenn der Aufhebungsvertrag unterzeichnet ist, gibt es kaum eine Möglichkeit diesen anzufechten oder zu widerrufen, folglich ist es grundsätzlich zu empfehlen vor einer Unterschrift die Einschätzung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht abzuwarten.
Hilfe durch den Fachanwalt
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