Die ordentliche Kündigung

Wie wird ein Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt?

Gemeinhin können unbefristete Arbeitsverhältnisse einzig unter Einhaltung der gesetzlichen Formanforderungen und der Kündigungsfrist sowie unter Beachtung des Kündigungsschutzgesetzes beendet werden. Diese Regeln gelten für den kündigenden Arbeitgeber ebenso, wie für die Arbeitnehmer, die ein bestehendes Arbeitsverhältnis nicht länger fortsetzen möchten.

Kündigungsfristen werden in arbeits- oder tarifvertraglichen Vereinbarungen getroffen, aber falls solche fehlen, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Für Betriebe mit mehr als zehn Arbeitnehmern gilt das Kündigungsschutzgesetz für jeden, der dort mehr als sechs Monate beschäftigt ist und sorgt dafür, dass Arbeitgeber gute Gründe für die ordentliche Kündigung vortragen müssen.


Personenbedingte, betriebsbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung

Bei einer personenbezogenen Kündigung geht es um die Person des Beschäftigten, weil dieser seine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr erbringen kann, obwohl er es möchte. Dieses kann etwa durch eine Erkrankung oder eine Statusänderung bedingt sein.

Wenn der Arbeitsplatz eines Mitarbeiters im Betrieb entfällt und es für diesen keine anderen Beschäftigungsmöglichkeiten gibt, erfolgt eine betriebsbedingte Kündigung. In solchen Fällen möchte der Arbeitgeber den Mitarbeiter zwar sehr gerne behalten, aber kann es nicht.

Die verhaltensbedingte Kündigung kommt dann zum Einsatz, wenn ein Angestellter den Betriebsfrieden erheblich stört oder das Vertrauensverhältnis zerrüttet ist. Das ist immer der Fall, wenn ein Angestellter etwas gestohlen oder Kollegen und Vorgesetzte tätlich angegriffen hat.

Jede dieser Kündigungsarten erfordert eine genaue Begründung, denn je schlechter diese ist, desto geringer ist der Wirkungsgrad der Kündigung. Auf diesen Wirkungsgrad kommt es an, sollte sich der Gekündigte mit einer Kündigungsschutzklage, zum Beispiel beim Arbeitsgericht Darmstadt wehren, denn ist diese Klage erfolgreich, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen. Von dieser Pflicht versucht er sich nahezu ausnahmslos durch die Zahlung einer angemessen hohen Abfindung zu befreien.

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