Anwälte für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt, Fachanwalt, Anwalt – Was sind die Unterschiede?
Sofern juristische Sachen zu erledigen sind, werden Anwälte gerufen Mal kann das ein Patentanwalt sein, wenn es um den gewerblichen Rechtsschutz geht, ein Staatsanwalt, falls es darum geht, den Rechtsgeber, also den Staat, zu vertreten oder auch ein Rechtsanwalt, für die Beratung und Vertretung von natürlichen und juristischen Personen. Zudem gibt es noch Syndikusrechtsanwälte, die sich um die rechtlichen Belange von Verbänden und Unternehmen kümmern.
Sofern ein Anwalt besondere Erfahrungen und Kenntnisse in einem Rechtsgebiet erworben hat, ist ihm erlaubt, die Bezeichnung Fachanwalt zu führen. Ein Erwerb der Fachanwaltschaft ist hierzulande seit dem Jahr 2019 in 24 Rechtsgebieten realisierbar. Aus der Fachanwaltsordnung ergibt sich, wie aus einem Rechtsanwalt ein Fachanwalt, zum Beispiel für Arbeitsrecht, wird. Nicht ganz 28 Prozent der Rechtsanwälte sind Fachanwälte, etwas über ein Fünftel von denen sind Fachanwälte für Arbeitsrecht.
Der Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwälte für Arbeitsrecht müssen besondere Kenntnisse im kollektiven Arbeitsrecht, dem Individualarbeitsrecht sowie dem Verfahrensrecht nachweisen. Zum kollektiven Arbeitsrecht gehören in diesem Kontext das Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht, das Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrecht sowie das Tarifvertragsrecht.
Priorität hat jedoch das individuelle Arbeitsrecht, denn dort werden besonderes Wissen bezüglich des Schutzes besonderer Personengruppen, wie Jugendlichen, Schwerbehinderten, Müttern und Schwangeren, des Inhalts und der Beendigung von Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnissen, des Abschlusses von Ausbildungs- und Arbeitsverträgen und den Grundzügen der betrieblichen Altersversorgung sowie des Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrechts erwartet.
Um den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu erlangen, muss der Bewerber mindestens 100 selbst bearbeitete Fälle nachweisen, entsprechend müssen 50 Prozent gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren und mindestens fünf dem kollektiven Arbeitsrecht zuordenbar sein.
Bevor es einem Juristen erlaubt ist, sich um den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu bemühen, muss er sich zunächst zu einem Rechtsanwalt, also zum Volljuristen, mit einer Befähigung zum Richteramt, ausbilden lassen.
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