Die Kosten eines Anwalts für Arbeitsrecht

Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Eine Abgeltung der Leistungen eines Rechtsanwalts erfolgt in Deutschland zwingend entsprechend dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, wobei im Arbeitsrecht der Gegenstandswert oder innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, der Streitwert, die Berechnungsgrundlage bildet. Will ein Auftraggeber des Anwalts innerhalb eines Verfahrens beispielsweise 8.000 Euro einklagen, beträgt der Gegenstandswert oder Streitwert ebenfalls 8.000 Euro. Abhängig davon, was für eine Aufgabe beauftragt wurde, kann der Rechtsanwalt dafür vorgesehene RVG-Gebührensätze zugrunde legen.

Problematischer ist die Berechnung des Wertes, sofern es im Verfahren nicht um Geld geht, sondern die Sache einen anderen Gegenstand hat, darum sieht die Rechtsprechung für diese Fälle alternative Berechnungsregeln vor. Angenommen, dass es um die Berechtigung einer Abmahnung, die Durchsetzung einer Zeugniserteilung oder -änderung geht, ergibt sich ein Streitwert von einem Monatsgehalt, bei einem Rechtsstreit um die Wirkung einer Abmahnung oder Kündigung dagegen, drei Monatsgehälter.


Was kosten nun Anwalt für Arbeitsrecht und Gerichtsprozess?

Es kommt daher immer darauf an, welche Aufgaben aus dem Auftrag des Mandanten hervorgehen. Bei einer Zahlungsklage mit einem Streitwert von 9.500,00 Euro beträgt die Verfahrensgebühr 1,3x 614,00 Euro, abzüglich der Anrechnung von 50 Prozent also 399,10 Euro, dazu kommt die Terminsgebühr mit 1,2x 614,00 Euro, also 736,80 Euro. Inbegriffen der pauschalen Post- und Telefonkosten von 20 Euro und der Mehrwertsteuer ergibt sich daraus die Summe eigener Anwaltskosten von 1.375,52 Euro.

Die Kosten ergeben sich aber nur, wenn das Verfahren mit einem Urteil beendet wurde, kommt es stattdessen jedoch zu einer Einigung ohne Urteil, muss eine Einigungsgebühr von 1,0x 614,00 Euro addiert werden und es resultiert daraus ein Gesamtbetrag von 2.106,18 Euro. Aber auch bei einer Beendigung mit Urteil erhöhen sich die Kosten bei einer Niederlage um die Anwaltskosten des Gegners und die Gerichtskosten bei dieser Beispielrechnung auf 4.023,97 Euro, beziehungsweise bei einer Einigung auf 4.953,29 Euro.

Je höher der Streitwert, desto höher ist die Gebühr und weil mit dem Streitwert auch die Verantwortung und das Haftungsrisiko ansteigen, steigen auch die Gebühren, aber nicht linear, sondern degressiv.

Sicherlich kann ein Gerichtsverfahren sehr teuer werden, dabei sind hier die möglicherweise zusätzlich anfallenden Kosten für Zeugen und Sachverständige unberücksichtigt geblieben. Durch unsere Anwälte in Darmstadt werden Sie im Vorfeld gründlich über die möglichen Kosten aufgeklärt und beraten.

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