Anwaltskosten nach einer Kündigung

Kostenlose Soforthilfe mit Ersteinschätzung

Noch bevor für eine anwaltliche Beratung oder Vertretung Kosten entstehen, bieten wir Ihnen, in Form unserer Soforthilfe, eine kostenlosen Ersteinschätzung an. Dazu genügt ein Anruf unserer Nummer 06151-7867025. Hier erwartet Sie ein aufs Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt, dem können Sie Ihr Anliegen erläutern und kriegen anschließend eine Bewertung Ihrer arbeitsrechtlichen Chancen.

Diese Auskünfte sowie die hiermit verknüpften Chancen befähigt Sie, selbst zu beurteilen, ob sich in der Angelegenheit eine intensivere rechtliche Beratung und juristische Vertretung rentiert. Dadurch können Sie völlig unbelastet entscheiden, denn erst die nachfolgende Beratung oder Vertretung ist mit Kosten verbunden.


Kosten eines Anwalts laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ergeben sich die Kosten für die Beratung durch den Anwalt. In unserer Darmstädter Kanzlei kostet ein Beratungsgespräch (inkl. MwSt.) 226,10 Euro. In dem Gespräch wird auch festgestellt, inwiefern für Sie eine anwaltliche Vertretung durch uns in Frage kommt. Nebenbei sei erwähnt, dieses Beratungsgespräch ist für die Mitglieder der ArbeitnehmerHilfe ORT e.V. kostenlos. Hier können Sie dem Verein beitreten.

Juristische Vertretung nach einer Kündigung heißt in den meisten Fällen, das Führen einer Kündigungsschutzklage auf dem Arbeitsgericht Darmstadt. Genau wie die anfallenden Anwaltskosten, leiten sich auch die Gerichtskosten aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Der zu guter Letzt entscheidende Kostenfaktor ist der Streitwert, der bei einer Kündigungsschutzklage drei Bruttogehälter beträgt.

Beträgt das Bruttogehalt von drei Monaten zusammengerechnet 12.750,00 Euro müssen Sie mit Kosten von 2005,15 Euro rechnen, sofern das Kündigungsschutzverfahren mit einem Urteil beendet wird, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung, stellt der Anwalt weitere 792,54 Euro, Einigungsgebühr in Rechnung.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich bei einer Niederlage vor dem Arbeitsgericht die Kosten um die Gerichts- und Anwaltskosten des Prozessgegners erhöhen, so betragen diese bei 12.750,00 Euro Streitwert, 4.010,30 Euro nach einem Urteil und 5.595,38 Euro nach einer Einigung.

Wir von der Darmstädter Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 06151 7867025


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