Die Kündigung des Arbeitsvertrags

Kündigung – Was ist das?

Die Kündigung löst ein bestehndes Arbeitsverhältnis mit Wirkung für die Zukunft auf. Die Rechtsgültigkeit einer Kündigung hängt uneingeschränkt von ihrer Wirksamkeit ab, welche indessen an verschiedene Bedingungen geknüpft ist, dementsprechend müssen wichtige formelle Vorschriften eingehalten und zwingende Voraussetzungen erfüllt werden.

Es bieten sich etliche Optionen an, die Kündigungsformen zum besseren Verständnis zu unterteilen. Zu unterscheiden ist zwischen einer Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer und der Fremdkündigung durch den Arbeitgeber, zwischen den verschiedenen Kündigungsarten, wie betriebsbedingte, verhaltensbedingte, personenbedingte und krankheitsbedingte Kündigung und zwischen einer ordentlichen und außerordentlichen Kündigung. Weiterhin lässt sich zwischen Verdachts-, Druck- und Änderungskündigungen unterscheiden.


Was ist bei einer Kündigung zu beachten?

Eine bedeutende Bedingung für die Wirksamkeit einer Kündigung ist deren Schriftform, denn liegt diese nicht vor, ist die Kündigung ohne Frage ungültig. Dennoch gibt es Ausnahmen, wenn der Arbeitnehmer zum Beispiel mündlich kündigt und anschließend einfach nicht mehr zur Arbeit kommt, kann er durchaus die Wirksamkeit der Kündigung verursachen.

Ebenso wichtige Aspekte einer Kündigung sind die Kündigungsfrist und der Kündigungsschutz. Das Kündigungsschutzgesetz bewahrt viele von Arbeitnehmern vor einer ordentlichen Kündigung, da laut diesem nur bestimmte Kündigungsgründe zulässig sind. Allerdings gilt dieses Gesetz lediglich in Betrieben mit über zehn Beschäftigten und nur für länger als sechs Monate Beschäftigte.

Für festgelegt Personengruppen gilt darüber hinaus ein besonderer Kündigungsschutz – so muss bei einer Kündigung eines Schwerbehinderten das Integrationsamt zustimmen. Grundsätzlich dürfen Schwangere, Mitglieder des Jugend- und Betriebsrates sowie Mütter und Väter während der Elternzeit nicht gekündigt werden.

Sobald Sie eine Kündigung erhalten haben, beginnt eine Frist zu laufen, innerhalb derer Sie eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Darmstadt einlegen können, aber wird diese sogenannte Dreiwochenfrist versäumt, ist die Kündigung wirksam.

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