Das Arbeitsrecht


Individuelles und kollektives Arbeitsrecht

Das individuelle Arbeitsrecht regelt die Verhältnisse zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, vornehmlich die zwischen ihnen geschlossenen Arbeitsverträge und, wenn geboten, die Tarifverträge, die Betriebsvereinbarungen und die gesetzlichen Vorschriften. 

Das kollektive Arbeitsrecht steuert die Rechte und Pflichten von Koalitionen, im Sinne des Arbeitsrechts, in Betrieben, deshalb wird es auch als Koalitionsrecht bezeichnet. Koalitionen sind zum einen die Arbeitgeber oder die sie vertretenden Verbände und zum anderen die Vertretungen der Arbeitnehmer, wie Betriebsräte und Gewerkschaften. Das Kollektivarbeitsrecht befasst sich mit Gegebenheiten des Streik- und Aussperrungsrechts, des Betriebsverfassungsrechts sowie des Tarifrechts. 

Themen des Arbeitsrechts

Deutsches Arbeitsrecht ist extrem kleinteilig aufgebaut, weil es trotz einiger Anstrengungen, nicht gelungen ist ein Arbeitsgesetzbuch zu schaffen. Deshalb müssen sich Arbeitsrechtler mit mehr als 50 Rechtsquellen plagen. 

Diese Rechtsquellen finden sich innerhalb einer Normenpyramide, welche mit dem über allem thronenden EU-Recht und seinen Richtlinien beginnt und über das deutsche Grundgesetz, bundesweite und länderspezifische Einzelgesetze und Bestimmungen, das Tarifvertragsrecht, Betriebsvereinbarungen, Einzelarbeitsverträgen bis hin zum Weisungsrecht des Arbeitgebers als letzte Ebene reicht. 

Fernerhin müssen mit Arbeitsrecht befasste Anwälte das sogenannte Richterrecht berücksichtigen, welches sich aus der ständigen Rechtsprechung des BAG ergibt und von nachgeordneten Gerichten, wie dem Arbeitsgericht Darmstadt übernommen werden kann. 

Aber wenn ist es notwendig einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt dazuzuholen? Gewiss dann, wenn es um Bedeutendes geht, zum Beispiel berufliche Aussichten, die Karriere, Geld oder durchaus nur den guten Ruf. Fachanwälte für Arbeitsrecht sind hinblicklich der Rechtslage jederzeit auf dem neuesten Stand und wissen, ob für einen betroffenen Arbeitnehmer das Günstigkeitsprinzip anwendbar ist. Das wird wichtig, wenn beispielsweise die Bestimmungen im Tarifvertrag von denen des Arbeitsvertrages zum Nachteil des Arbeitnehmers abweichen. 

Wir von der Darmstädter Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 06151-7867025


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