Arbeitszeugnis



Das Arbeitszeugnis

Das Arbeitszeugnis dient der Beurteilung von Mitarbeitern

Das Arbeitszeugnis ist eine Urkunde, welche der Arbeitgeber beim Enden eines Arbeitsvertrags auszustellen hat, dabei unterscheidet sich zunächst das einfache vom qualifizierten Arbeitszeugnis. Einfache Arbeitszeugnisse geben allein über die berufliche Tätigkeit und die Dauer des Arbeitsverhältnisses Auskunft, doch spielt das einfache Arbeitszeugnis, wegen seines geringen Informationsgehaltes, im Berufsleben kaum noch eine Rolle.

Ganz verschieden liegen die Dinge beim qualifizierten Arbeitszeugnis, weil viele Personalabteilungen von Bewerbern auch eine lückenlose Dokumentation ihres beruflichen Werdegangs erwarten, was sich hervorragend mit den erhaltenen qualifizierten Arbeitszeugnissen dokumentieren lässt. Die machen selbstverständlich nur Sinn, wenn es sich um sehr gute Zeugnisse handelt. Insoweit ist es erforderlich, den Anspruch auf ein gutes Arbeitszeugnis dem Arbeitgeber gegenüber durchzusetzen.

Wie gelangen Arbeitnehmer an ein gutes Arbeitszeugnis?

Vorerst mal durch die stetige Erbringung einwandfreier Leistungen und ein gleichermaßen gutes Auftreten gegenüber Kunden, Vorgesetzten und Kollegen. Um in Abständen zu prüfen, ob der Arbeitgeber zufrieden ist, empfiehlt es sich, von Zeit zu Zeit ein Zwischenzeugnis zu erbitten.

Das Zwischenzeugnis ist inhaltlich nicht vom qualifizierten Arbeitszeugnis unterscheidbar, weil nur der Anlass für die Erstellung ein anderer ist. Während das Letztere erstellt wird, weil das Arbeitsverhältnis endet, dient ein Zwischenzeugnis für den darin beurteilten Beschäftigten vor allem als Feedback, dank dem er hilfreiche Hinweise erhält.

Wenn der Arbeitnehmer mit seinem Zwischenzeugnis zufrieden ist, kann er sicher sein, dass sein Arbeitszeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses etwa entsprechen wird. Ist er jedoch mit dem Zwischenzeugnis unzufrieden, kann er in der Folge planmäßig darauf hinarbeiten, besser beurteilt zu werden.

Eine wirklich geeignete Gelegenheit, ein überdurchschnittlich gutes Arbeitszeugnis ausgestellt zu bekommen, ist ein vom Arbeitgeber initiierter Aufhebungsvertrag. Durch diesen ergibt sich die Option, wirkungsvoll Ansprüche bezüglich des Arbeitszeugnisses zu stellen, weil Arbeitgeber dann gewiss ein offenes Ohr für nicht-materielle Wünsche hat.

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