Der Arbeitsvertrag
Die Vertragspartner des Arbeitsvertrages
Arbeitgeber sind eine Partei des Arbeitsvertrags, bei der es sich um natürliche oder juristische Personen handeln kann, die einen Arbeitnehmer gegen Arbeitsentgelt beschäftigen. Der Arbeitgeber ist meistens ein Selbstständiger, ein Unternehmer oder eine Personengesellschaft, grundsätzlich ist auch eine Privatperson, die stundenweise eine Babysitterin beschäftigt, Arbeitgeber.
Die zweite Partei im Arbeitsvertrag sind Arbeitnehmer; ohne diese gäbe es genauso wenig Arbeitgeber. Bei Arbeitnehmern handelt es sich stattdessen immer um natürliche Personen, die Ihre Leistungen weisungsgebunden gegen ein Arbeitsentgelt bereitstellen und eine Arbeitstätigkeit wahrnehmen. Jedes Mal, wenn ein Arbeitnehmer ein Jobangebot wahrnimmt, kommt mit dem Arbeitgeber ein Arbeitsvertrag zustande, dessen Weisungsrecht den Erbringungsort, die Arbeitszeit und die Inhalte der Arbeit betrifft.
Form und Inhalt eines Arbeitsvertrages
Grundsätzlich besteht für Arbeitsverträge Formfreiheit, das heißt, sie können schriftlich oder mündlich geschlossen werden. Unzweifelhaft sind Arbeitgeber bei mündlichem Vertragsabschluss verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine unterschriebene Niederschrift über den Vertragsbeginn sowie alle wesentlichen Inhalte des Arbeitsvertrages höchstens einen Monat nach Aufnahme der Tätigkeit zu übergeben.
Neben den Angaben zu den Vertragsparteien gehören Beginn, Dauer sowie gegebenenfalls das Ende des Arbeitsvertrages hinein, auch kommen Angaben zu Arbeitsleistung, Vergütung und Nebenpflichten hinzu – mit den Schlussbestimmungen endet der Arbeitsvertrag.
Die Darlegungen zur Arbeitsleistung lassen sich in Art der Tätigkeit, Arbeitszeit, eventuelle Überstunden oder andere Mehrarbeit, Versetzungsmöglichkeiten sowie Angaben zum Erholungsurlaub, Feiertagen und Freistellungen untergliedern. Auch sollten Nebenpflichten, wie Arbeitsschutz, Sorgfaltspflicht, Pünktlichkeit, Verschwiegenheit und Krankmeldung, erwähnt werden.
Zum Punkt Vergütung gehört neben Lohn und Gehalt auch, wie sich das Arbeitsentgelt zusammensetzt, ob es sich um Zeit-, Akkordlohn oder ein Festgehalt handelt. Nie fehlen sollten die Angaben zu vermögenswirksamen Leistungen, Aufwendungsersatz, Gratifikationen sowie Zulagen.
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