Mobbing



Mobbing am Arbeitsplatz

Was ist Mobbing?

Das fortlaufende und absichtsvolle Herabsetzen, Diskriminieren und Ausgrenzen von Menschen über eine längere Dauer nennt man Mobbing, allerdings handelt es sich dabei nicht um einen juristischen Begriff. Mit dem Terminus Mobbing fasst man verschiedene Handlungen zusammen, die jedoch nur zum Teil strafbewehrt sind. Mobbing ist ein kompliziertes Geschehen, welches allein in Deutschland schätzungsweise 1,5 Millionen Mitarbeiter auf der Arbeit betrifft.

Mobbing am Arbeitsplatz ist häufig durch mangelhafte Arbeitsorganisation determiniert, denn die Mitarbeiter eines Betriebes bilden eine Art Zwangsgemeinschaft, welche unter ungünstigen Umständen Rivalitäten und Feindseligkeiten fördert. Schaffen es die Verantwortlichen des Unternehmens nicht, die Gegebenheiten zu verbessern, entwickelt sich ein geeigneter Nährboden für Mobbing und dann suchen Personen mit wenig Selbstwertgefühl in dieser Situation nach Opfern, um das ihre zu stärken.

Auf Mobbing richtig reagieren

Mobbing ist ein Komplex mit zahlreichen möglichen Beteiligten, den es zu verstehen gilt. So mancher Kollege schaut einfach nur weg, weil er sich sorgt sonst auch zum Opfer zu werden, während andere genüsslich zugucken und dazu kommen die Mitläufer, welche den Täter bei seinen Mobbinghandlungen fördern.

Falls ein Beschäftigter das fühlt, dass er gemobbt wird, kann er sich zur Wehr setzen, indem er zunächst unmittelbare Vorgesetzte oder den Betriebsrat einschaltet. Sofern das nicht langt, muss das Mobbing für weitergehende Ansprüche nachgewiesen werden, wofür sich das Anlegen eines Mobbing-Tagebuchs bewährt hat.

In diesem soll der Gemobbte alle Mobbinghandlungen über etwa zehn Wochen genau erfassen, das bedeutet, exakt aufschreiben, was, wann, durch wen geschah, was dadurch ausgelöst wurde und welche Zeugen es dafür gibt. Eigene Wertungen, Beschimpfungen, Verallgemeinerungen und bloße Vermutungen sollten hingegen vermieden werden.

Gehören zu den Mobbinghandlungen Beleidigungen, Tätlichkeiten, sexuelle Nötigung oder auch üble Nachrede, kann eine Strafanzeige gestellt werden. Bei allen Mobbinghandlungen ist der Arbeitgeber ohne Ausnahme in der Pflicht, denn er muss das Mobbing unterbinden, indem er Täter abmahnt, versetzt oder entlässt.

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